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   BVerfG, 06.04.2017 - 1 BvR 580/17   

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https://dejure.org/2017,11864
BVerfG, 06.04.2017 - 1 BvR 580/17 (https://dejure.org/2017,11864)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.2017 - 1 BvR 580/17 (https://dejure.org/2017,11864)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 2017 - 1 BvR 580/17 (https://dejure.org/2017,11864)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bei Nichtvorlage entscheidungserheblicher Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine hinreichend substantiierte Begründung der Verfassungsbeschwerde; Erfolglosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bei Nichtvorlage entscheidungserheblicher Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine hinreichend substantiierte Begründung der Verfassungsbeschwerde; Erfolglosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine hinreichend substantiierte Begründung der Verfassungsbeschwerde; Erfolglosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bei Nichtvorlage entscheidungserheblicher Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2017 - 1 BvR 580/17
    Die Beschwerdeführer haben insbesondere für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbare Schriftstücke weder vorgelegt noch ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben, nämlich: die in beiden Instanzen eingeholten Stellungnahmen des Jugendamts, die vorläufige amtsgerichtliche Sorgerechtsentscheidung, ein amtsgerichtliches Anhörungsprotokoll sowie die im parallelen Sorgerechtsverfahren, das die Tochter der Beschwerdeführerin zu 1) betraf, erfolgte Kindeswohlgefährdungsmeldung des Sachverständigen, das dort erstattete Sachverständigengutachten und die dort ergangenen amtsgerichtlichen Sorgerechtsentscheidungen, obwohl das Oberlandesgericht darauf in der hier angegriffenen Entscheidung Bezug nimmt (zu den Substantiierungsanforderungen vgl. nur BVerfGE 78, 320 ; 93, 266 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2017 - 1 BvR 580/17
    Die Beschwerdeführer haben insbesondere für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbare Schriftstücke weder vorgelegt noch ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben, nämlich: die in beiden Instanzen eingeholten Stellungnahmen des Jugendamts, die vorläufige amtsgerichtliche Sorgerechtsentscheidung, ein amtsgerichtliches Anhörungsprotokoll sowie die im parallelen Sorgerechtsverfahren, das die Tochter der Beschwerdeführerin zu 1) betraf, erfolgte Kindeswohlgefährdungsmeldung des Sachverständigen, das dort erstattete Sachverständigengutachten und die dort ergangenen amtsgerichtlichen Sorgerechtsentscheidungen, obwohl das Oberlandesgericht darauf in der hier angegriffenen Entscheidung Bezug nimmt (zu den Substantiierungsanforderungen vgl. nur BVerfGE 78, 320 ; 93, 266 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2017 - 1 BvR 580/17
    Die Beschwerdeführer haben insbesondere für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbare Schriftstücke weder vorgelegt noch ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben, nämlich: die in beiden Instanzen eingeholten Stellungnahmen des Jugendamts, die vorläufige amtsgerichtliche Sorgerechtsentscheidung, ein amtsgerichtliches Anhörungsprotokoll sowie die im parallelen Sorgerechtsverfahren, das die Tochter der Beschwerdeführerin zu 1) betraf, erfolgte Kindeswohlgefährdungsmeldung des Sachverständigen, das dort erstattete Sachverständigengutachten und die dort ergangenen amtsgerichtlichen Sorgerechtsentscheidungen, obwohl das Oberlandesgericht darauf in der hier angegriffenen Entscheidung Bezug nimmt (zu den Substantiierungsanforderungen vgl. nur BVerfGE 78, 320 ; 93, 266 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2017 - 1 BvR 580/17
    Die Beschwerdeführer haben insbesondere für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbare Schriftstücke weder vorgelegt noch ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben, nämlich: die in beiden Instanzen eingeholten Stellungnahmen des Jugendamts, die vorläufige amtsgerichtliche Sorgerechtsentscheidung, ein amtsgerichtliches Anhörungsprotokoll sowie die im parallelen Sorgerechtsverfahren, das die Tochter der Beschwerdeführerin zu 1) betraf, erfolgte Kindeswohlgefährdungsmeldung des Sachverständigen, das dort erstattete Sachverständigengutachten und die dort ergangenen amtsgerichtlichen Sorgerechtsentscheidungen, obwohl das Oberlandesgericht darauf in der hier angegriffenen Entscheidung Bezug nimmt (zu den Substantiierungsanforderungen vgl. nur BVerfGE 78, 320 ; 93, 266 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 06.04.2017 - 1 BvR 580/17
    Die Beschwerdeführer haben insbesondere für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbare Schriftstücke weder vorgelegt noch ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben, nämlich: die in beiden Instanzen eingeholten Stellungnahmen des Jugendamts, die vorläufige amtsgerichtliche Sorgerechtsentscheidung, ein amtsgerichtliches Anhörungsprotokoll sowie die im parallelen Sorgerechtsverfahren, das die Tochter der Beschwerdeführerin zu 1) betraf, erfolgte Kindeswohlgefährdungsmeldung des Sachverständigen, das dort erstattete Sachverständigengutachten und die dort ergangenen amtsgerichtlichen Sorgerechtsentscheidungen, obwohl das Oberlandesgericht darauf in der hier angegriffenen Entscheidung Bezug nimmt (zu den Substantiierungsanforderungen vgl. nur BVerfGE 78, 320 ; 93, 266 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; stRspr).
  • VerfGH Bayern, 23.01.2024 - 70-VI-22

    Verfassungsbeschwerde, Verletzung, Gutachten, Zahnarzt,

    Hierzu gehören auch in Bezug genommene Stellungnahmen Dritter (vgl. BVerfG vom 6.4.2017 - 1 BvR 580/17 - juris Rn. 2; vom 24.5.2019 - 1 BvR 673/19 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 25.04.2023 - 1 BvR 619/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend vorläufigen Entzug von weiten Teilen

    Dazu kann je nach Angriffsgegenstand auch die Vorlage von vorangegangenen Gerichtsentscheidungen oder Sachverständigengutachten sowie von Berichten und Anhörungsvermerken gehören (vgl. BVerfGK 14, 402 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 2017 - 1 BvR 580/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 19.04.2023 - 1 BvR 2357/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend weitreichende und mehrjährige

    Dazu kann je nach Angriffsgegenstand auch die Vorlage von vorangegangenen Gerichtsentscheidungen oder Sachverständigengutachten sowie von Berichten und Anhörungsvermerken gehören (vgl. BVerfGK 14, 402 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 2017 - 1 BvR 580/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 27.03.2018 - 1 BvR 266/18

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde

    Dies betrifft insbesondere das schriftliche Sachverständigengutachten und die Sitzungsniederschrift von dem Termin zur mündlichen Verhandlung, in dem die Sachverständige das Gutachten mündlich erläutert und ergänzt hat, obwohl das Oberlandesgericht darauf in der angegriffenen Entscheidung in entscheidungserheblicher Weise Bezug nimmt und auch die Beschwerdeführer selbst in ihrer Beschwerdebegründung darauf verweisen (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 93, 266 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. April 2017 - 1 BvR 580/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2015 - 1 BvR 1388/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2010 - 1 BvR 1572/10 -, juris, Rn. 3; stRspr).
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